Trägergemeinden, Stiftungsrat Die Altersbetreuung Vechigen Worb untersteht der Aufsicht der beiden Trägergemeinden Vechigen und Worb. Die kantonale Stiftungsaufsicht sowie die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern sind übergeordnete Aufsichtsorgane. Der Stiftungsrat führt als Aufsichtsorgan den Heimbetrieb als öffentliche Institution nach ethischen und betriebswirtschaftlichen Gründsätzen im Rahmen der kantonalen Heimverordnung und der darauf abgestützten internen Regelungen. Die elf Stiftungsratsmitglieder werden von den unterschiedlichsten Stiftern innerhalb der beiden Gemeinden abgeordnet. Jedes Stiftungsratsmitglied betreut auf strategischer Ebene ein Ressort. Die Kompetenzen der operativen und strategischen Ebene sind durch eine Kompetenzmatrix geregelt. |