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Anmeldung

Wann anmelden?
Die Altersbetreuung Vechigen Worb bietet stationäre Betreuungs- und Pflegedienstleistungen für betagte und pflegebedürftige Menschen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich erst dann anzumelden, wenn die Bereitschaft und Notwendigkeit besteht, ins Altersheim einzutreten.

Aufnahmen ins Altersheim erfolgen nach folgenden Kriterien:

In 1. Priorität werden betagte Menschen aus den Gemeinden Vechigen und Worb aufgenommen, die Zuhause nicht mehr selbständig leben können und mehrmals täglich Hilfe durch Pflegepersonal von Spitex oder Angehörige benötigen. (z.B. Unterstützung bei Körperpflege, Anziehen, Medikamente etc.). Dazu gehören ebenfalls betagte Menschen aus den beiden Vertragsgemeinden, die in Rehab-Institutionen (wie z.B. Haus der Pflege) auf einen Heimeintritt warten.

In 2. Priorität werden betagte Menschen aus den Gemeinden Vechigen und Worb aufgenommen, die bereits einen Heimplatz gefunden haben, jedoch in die abvw wechseln möchten.

In 3. Priorität werden betagte Menschen aus Nichtvertragsgemeinden aufgenommen, die Zuhause nicht mehr selbständig leben können.

Damit eine Anmeldung vollständig ist, benötigen wir:
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- einen Situationsbericht (wird von der Pflegdienstleitung zusammen mit Angehörigen und
involvierten Betreuungspersonen erstellt)

Aufnahme, Eintritt
Die Betriebsleitung entscheidet gemeinsam mit der zuständigen Aufnahmekommission anhand der Dringlichkeit über die Aufnahme. Sobald ein Zimmer frei ist, setzt sich eine Fachperson mit der interessierten Person in Verbindung und vereinbart das weitere Vorgehen.

Pensionspreis
Im Pensionspreis inbegriffen sind alle Mahlzeiten, die wöchentliche Zimmerreinigung,
Bett– und Frotteewäsche sowie die Besorgung der persönlichen Wäsche. Tarife werden jährlich der Preisentwicklung angepasst und durch den Stiftungsrat festgelegt.

Finanzierung
Ein Heimaufenthalt wird grundsätzlich wie folgt finanziert
- aus dem Einkommen und Vermögen der Heimbewohner
- durch einen Beitrag der Krankenkasse
- durch eine Hilflosenentschädigung (falls die Kriterien dazu erfüllt sind)

Reichen die Mittel nicht aus, um den Heimtarif zu bezahlen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Die AHV-Zweigstellen der Gemeinden Worb und Vechigen erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte.